Erhebung der STATISTIK AUSTRIA über Alltagsfähigkeiten Erwachsener (PIAAC)

Im September startet österreichweit die Erhebung über Alltagsfähigkeiten Erwachsener (PIAAC). PIAAC steht für Programme for the International Assessment of Adult Competencies.

Die Erhebung wird von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) organisiert und in Österreich vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung und vom Bundesministerium für Arbeit beauftragt. Für die nationale Durchführung ist Statistik Austria verantwortlich. Befragt werden Erwachsene im Alter zwischen 16 und 65 Jahren.

 

Worum geht es bei PIAAC?

Ob beim Einkauf im Supermarkt, bei Behördenwegen oder in der Arbeit: Erwachsene setzen tagtäglich Alltagsfähigkeiten ein, meist ohne überhaupt darüber nachzudenken und nehmen so am gesellschaftlichen Leben aktiv teil. Die PIAAC-Studie erfasst diese Fähigkeiten und liefert so Erkenntnisse für die Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik. Für die Teilnahme sind keine besonderen Kenntnisse oder Fähigkeiten notwendig.


Information des Bundesministeriums für Justiz

Wie kann ich mich gegen „Hass im Netz“ wehren?

 

Sie wurden vor kurzem mit einem wüsten Hassposting konfrontiert und möchten sich

wehren? Dieser Folder bietet eine schrittweise Anleitung, bei welchen Stellen Sie das konkret tun können.

 

Sie haben mehrere Möglichkeiten: Zunächst können Sie das Hassposting direkt bei der Plattform löschen lassen. Außerdem können Sie bei Gericht einen Unterlassungsauftrag oder einen Antrag auf Entschädigung einbringen. Bei der Polizei können Sie eine strafrechtliche Anzeige erstatten.

 

Denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

 

So wehren Sie sich Schritt für Schritt, wenn Sie von "Hass im Netz" betroffen sind:

 

Screenshot

Zu allererst sollten Sie einen Screenshot des Postings machen oder es abfotografieren. Achten Sie dabei unbedingt darauf, dass das Datum sichtbar ist. Außerdem sollten Sie am besten den gesamten Thread abfotografieren. Dies dient dazu, dass Sie das Posting später beweisen können, auch wenn es durch den Verfasser oder die Plattform gelöscht wird.

 

Nun können Sie die weiteren Schritte angehen:

 

Löschung der Inhalte durch die Internet-Plattform

Große Plattformen sind verpflichtet, ein Meldesystem, wie z.B. einen Meldebutton vorzusehen. Sie können das Hassposting direkt dort melden. Unabhängig davon,

ob Sie durch eine Privatnachricht oder ein allgemein einsehbares Posting beleidigt werden, können Sie die Internet-Plattform auffordern, das Posting zu löschen.

 

Wie gehen Sie dazu vor?

 

• Melden Sie das Posting direkt über den Meldebutton auf der Plattform und fordern Sie diese auf, das Posting zu löschen.

• Die Internet-Plattform informiert Sie, wie mit der Meldung umgegangen wird und sobald das Posting gelöscht wurde.

 

• Grundsätzlich muss das Posting bei offensichtlichen Rechtswidrigkeiten (Vergewaltigungswünsche, Morddrohung etc.) binnen 24 Stunden gelöscht werden.

• Muss die Rechtswidrigkeit eines Postings detaillierter geprüft werden, stehen der Internet-Plattform hierfür maximal 7 Tage zu.

 

Falls das Posting nicht gelöscht wurde, informiert Sie die Plattform über das mögliche Beschwerdeverfahren.

 

 

Bei Gericht

In der Regel ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Beklagte wohnt. Wenn der Beklagte allerdings im EU-Ausland wohnt, dann können Sie das Gericht Ihres Wohnortes angeben. Um zu erfahren, welches Gericht zuständig ist, geben Sie die Postleitzahl hier ein: justiz.gv.at > Gerichte > Gerichtssuche.

 

Unterlassungsauftrag

Falls die Plattform das Posting trotz Ihrer Aufforderung nicht löscht, können Sie diese klagen. Damit die Klage zugestellt werden kann, müssen Sie die Kontaktdaten der Plattform angeben. Diese finden Sie im Impressum.

 

Der Unterlassungsauftrag richtet sich gegen die Verletzung Ihrer Menschenwürde im Internet, dies umfasst z.B. obszöne Beschimpfungen, Todes- oder Vergewaltigungswünsche.

 

Unabhängig davon, können Sie jedenfalls den Verfasser des Postings klagen. Falls Ihnen der Name des Verfassers nicht bekannt ist, können Sie beim Anbieter der Website Name und Adresse erfragen. Alternativ können Sie auch beim Gemeindeamt bzw. Magistrat - persönlich, per Post oder über das Internet mit Bürgerkarte - eine Meldeauskunft aus dem Zentralen Melderegister beantragen, wenn Ihnen der Name bereits bekannt ist.

 

Das Formular für den Unterlassungsauftrag finden Sie auf justizonline.gv.at. Über diese Plattform ist auch eine direkte Einbringung möglich. Für diesen Unterlassungsauftrag müssen Sie circa 100€ bezahlen.

 

Entschädigung nach Mediengesetz

Zusätzlich können Sie bei Gericht vom Medieninhaber (z.B. Inhaber eines Facebook- oder Instagram-Profils) eine Entschädigung beispielsweise wegen übler Nachrede, Beschimpfung, Verleumdung oder Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs fordern. Dazu müssen Sie bei Gericht einen Antrag stellen. Ein solcher Antrag kostet circa 270€.

 

Strafrechtliche Anzeige bei der Polizei

Falls der Inhalt des Hasspostings auch strafbar ist, können Sie bei der nächsten Landespolizeidirektion Anzeige erstatten.

 

Diese finden Sie unter polizei.gv.at > Kontakt > Dienststellenverzeichnis > Ihr Bundesland.

 

Sie können auch Anzeige erstatten, wenn Ihnen der Klarname des Verfassers (noch) nicht bekannt ist. In diesem Fall kann die Staatsanwaltschaft behördlich den Täter ausforschen.

 

Folgende Straftatbestände des österreichischen Strafgesetzbuches (StGB) kommen bei Hasspostings beispielsweise in Frage:

 

Nötigung (§ 105 StGB), Gefährliche Drohung

(§ 107 StGB), Beharrliche Verfolgung (§ 107a StGB),

Fortdauernde Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems (§ 107c StGB),

Verhetzung (§ 283 StGB), Verleumdung (§ 297 StGB).

 

Anzeige sowie Strafverfahren sind für Sie grundsätzlich kostenlos.

 

Prozessbegleitung

 

Opfer von Hass im Netz haben in bestimmten Fällen Anspruch auf kostenlose psychosoziale und juristische Prozessbegleitung.

 

Für mehr Informationen dazu rufen Sie bitte justiz.gv.at > Service > Opferhilfe und Prozessbegleitung > Informationsfolder Prozessbegleitung auf.

 

Es gibt Beratungsstellen an die Sie sich wenden können, wie z.B. #GegenhassimNetz von ZARA. Diese finden Sie auf zara.or.at/de/beratung.

 

Bewahren Sie unbedingt einen Screenshot des Postings als Beweis auf.

 

Nähere Informationen:

 

Bundesministerium für Justiz

Museumstraße 7, 1070 Wien

bmj.gv.at

 


Stellungskommissionen - Hinweis für Stellungspflichtige

Auch unter Berücksichtigung der aufgrund der jeweils aktuellen COVID-19-Maßnahmenverordnung der Bundesregierung vorgesehenen Beschränkungen werden die Stellungen im Österreichischen Bundesheer weiter durchgeführt. Die bereits versandten Ladungen zur Stellungen behalten daher bis auf weiteres ihre Gültigkeit, die Anreise zu bzw. Abreise von den Stellungshäusern ist, unter Berücksichtigung der gegenwärtigen rechtlichen Rahmenbedingungen, gestattet. Durch verstärkte Schutz- und Hygienemaßnahmen in den Stellungshäusern wird auch weiterhin sichergestellt, dass das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus so gering als möglich gehalten werden kann.

 

Dabei wird insbesondere durch die Vornahme von COVID-Tests vor Beginn der Stellungen, der Einhaltung von Mindestabständen zwischen den Stellungspflichtigen und zum Stellungspersonal, dem verpflichtenden Tragen von FFP-2-Masken sowie durch die Verringerung der Belegung der den Stellungshäusern zugeordneten Räume und Unterkünfte ein hoher Schutzzustand in den Stellungshäusern sichergestellt.

 

Da jedoch trotz all dieser Maßnahmen COVID-bedingte Beeinträchtigungen des Stellungsbetriebes nicht ausgeschlossen werden können bzw. die Entwicklung der COVID-Lage eine rasche Anpassung der o.a. Schutzmaßnahmen erfordert, kann es immer wieder vorkommen, dass Stellungstermine kurzfristig verschoben werden müssen.

 

Aus diesem Grunde werden die langjährig üblichen Stellungskundmachungen nicht mehr bei öffentlichen Einrichtungen durch Aushang bekannt gemacht, sondern den aktuellen Planungsgrundlagen angepasste vorläufige Stellungspläne digital zur Verfügung gestellt.

 

Diese sollen es Ihnen auf Grundlage der für die politischen Bezirke bzw. Gemeinden sowie ggf. auch Schulen vorerst getroffenen Einteilungen ermöglichen, Ihren voraussichtlichen Stellungstermin einzusehen und Ihre persönliche Lebensplanung entsprechend daran auszurichten.

 

Fühlen Sie sich krank (Fieber und/oder Husten und/oder Kurzatmigkeit, Geschmacks- und/oder Geruchsstörung) oder hatten Sie innerhalb der letzten 14 Tagen Kontakt mit einer an einem Coronavirus (SARS-CoV-2, CoVid-19) erkrankten Person, dann kommen Sie nicht zur Stellung. Bitte rufen Sie in diesem Fall unverzüglich die Ergänzungsabteilung des für Sie zuständigen Militärkommandos an bzw. schreiben Sie ein E-Mail. Sie erhalten dann einen neuen Stellungstermin.

 

Vorläufige Stellungspläne

 

Die vorläufigen Stellungspläne werden aufgrund der durch die Entwicklung der COVID-Lage gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen laufend aktualisiert. Es wird daher empfohlen, die für Sie maßgeblichen Termine regelmäßig auf deren Gültigkeit zu überprüfen.

 

Darüber hinaus werden alle Wehrpflichtigen im Regelfall 6 bis 8 Wochen, wenn erforderlich jedoch auch früher bzw. auch bis zu 3 Wochen vor dem jeweiligen Stellungstermin, individuell und schriftlich zur Stellung geladen.

 

ÜBERPRÜFUNG DER STELLUNGSTERMINE unter karriere.bundesheer.at/grundwehrdienst/stellung

 


Achtung Polizeitrick

 

Kriminelle versuchen derzeit wieder vermehrt mit dem sogenannten „Polizeitrick“ gutgläubige MitbürgerInnen um ihr Erspartes zu bringen. Zu diesem Zweck kontaktieren sie ihre Opfer via Telefon, oftmals mit einer vorgetäuschten Nummer der Polizei (059133), und geben sich als Kriminalpolizisten aus. In den letzten Wochen wurde eine große Anzahl von derartigen Betrugsversuchen festgestellt. Die Täter warnen vor kurz bevorstehenden Einbrüchen bzw. Diebstählen. Sie bieten den Opfern an, Bargeld, Schmuck oder andere Wertgegenstände für diese sicher zu verwahren.

Die Polizei ersucht daher, auf solche Kontaktversuche nicht einzugehen, diese sofort abzubrechen und der „richtigen“ Polizei zu melden. Grundsätzlich gilt es, unbekannten Personen ein gesundes Misstrauen entgegenzubringen und keinesfalls Forderungen zu erfüllen und die Türe zu öffnen. Geben Sie niemandem, weder persönlich, schriftlich oder telefonisch Ihre Daten – insbesondere Bankdaten – weiter.

Wie können Sie sich schützen?

  • Lassen Sie sich von der möglicherweise am Display Ihres Telefons aufscheinenden Nummer der Polizei nicht verunsichern, diese könnte gefälscht sein
  • Die „richtige“ Polizei wird Geld oder Wertgegenstände nie zur Verwahrung übernehmen, da dafür die rechtliche Grundlage fehlt
  • Beratung, Informationen und Empfehlungen zum Schutz des Eigentums bekommen Sie durch Präventionsbeamte der „richtigen“ Polizei unter 059133

·        Sprechen Sie grundsätzlich nie über Ihre Vermögensverhältnisse, geben Sie keine Details zu Ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen preis

  • Lassen Sie sich auf keine Diskussionen ein und machen Sie Ihrem Gegenüber entschieden klar, dass Sie auf keine der Forderungen/Angebote eingehen werden.
  • Legen Sie umgehend auf, wählen Sie den Notruf 133 und verständigen Sie die „richtige“ Polizei

·         Lassen Sie niemanden in Ihr Haus oder Ihre Wohnung, den Sie nicht kennen

 

Landeskriminalamt Niederösterreich – Kriminalprävention

Tel.:  059 133 - 30 – 3333    /     Mail: lpk-n-lka-praevention@polizei.gv.at

 

 


Heizkostenzuschuss

Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode in der Höhe von € 150,00 zu gewähren.

 

Nähere Informationen dazu finden Sie unter:

www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/Foerd_Heizkostenzuschuss.html



Informationen zum Coronavirus

Hotline: +43 800 555 621
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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Verein Pfötchenhilfe sucht Plätze für scheue Katzen

Anforderungen: Eingewöhnungsraum (ausbruchsicher) für die ersten Wochen, Bereitschaft, die Katzen einmal täglich zu füttern, Auszug mindestens zu zweit (gerne zu dritt, ....)

Manchmal müssen Streunerkatzen von ihrem gewohnten Umfeld abgesiedelt werden - ein enormer Stress für sie. Für diese "untouchables" suchen wir Pferdeställe, Bauernhöfe oder Privatpersonen mit einem großen Grundstück in verkehrsarmer Gegend, wo diese Katzen nach Eingewöhnung einfach ohne ständiger Anwesenheit eines Menschen, aber trotzdem versorgt, leben dürfen. Selbstverständlich ziehen die tüchtigen Mäusefänger kastriert, ungezieferbefreit und gechipt bei Ihnen ein.


Verein Pfötchenhilfe
Alter Postweg 2
2130 Paasdorf
www.pfötchenhilfe.info
www.facebook.com/pfoetchenhilfe
ZVR: 177051180


Jugendkarte NÖ

Das alles kann die JUGEND:KARTE NÖ:
 
• Persönlicher Altersnachweis im Sinne des NÖ Jugendgesetzes
• Zahlreiche Ermäßigungen bei Partnern in ganz Österreich
• Infos über Jugendangebote in Niederösterreich
• Zusendung unseres vierteljährlichen Magazins mit vielen jugendrelevanten Themen, Infos über Ermäßigungen und Gewinnspielen Europaweite Vorteile in Kooperation mit der European Youth Card
• Gibt es auch digital in der JugendApp NÖ (gilt als Altersnachweis!). In der JugendApp kann auch das VOR Jugendticket auf dem Handy abgespeichert werden.
 
So kann sie beantragt werden:
 
Das neue Antragsformular steht unter http://www.jugendinfo-noe.at/downloads/ zum Download zur Verfügung. Hier besteht die Möglichkeit zwischen physischer und digitaler JUGEND:KARTE NÖ zu wählen. Auf Wunsch können auch beide Varianten beantragt werden.
Ich beantrage die kostenlose - Jugendinfo Niederösterreich
www.jugendinfo-noe.at
Name Straße PLZ, Ort Geburtsdatum Handynummer E-Mail Mit der Unterschrift gebe ich die Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten gemäß den Bestimmungen auf

Der vollständig ausgefüllte Antrag muss gemeinsam mit einem aktuellen Passfoto sowie einer Kopie eines Dokuments (Staatsbürgerschaftsnachweis, amtlicher Lichtbildausweis oder Geburtsurkunde) in der jeweiligen Gemeinde abgegeben werden.
 
Nach einer Bearbeitungszeit von etwa 3 bis 4 Wochen wird die JUGEND:KARTE NÖ von den MitarbeiterInnen der Jugend:info NÖ an die AntragstellerInnen versandt.
Wer die digitale JUGEND:KARTE NÖ beantragt hat, erhält innerhalb weniger Tage nach Erhalt einen Freischalt-Code per SMS.

Die Jugend:info NÖ ist deine Anlaufstelle in NÖ für Infos zu jugendrelevanten Themen und dem EU-Programm Erasmus+ Jugend in Aktion.


Herbst- und Winterzeit: Gemeinsam gegen Dämmerungseinbrüche!

Im Herbst setzt die Dämmerung schon zeitig ein. Während viele noch arbeiten, suchen sich Einbrecher am Abend im Schutz der Dunkelheit ihre Tatorte aus. Sie kommt jedes Jahr wieder, die Zeit der Dämmerungseinbrüche. Wie können Sie sich davor schützen? 

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Salzstreuung auf trockener Straße

für die Bevölkerung oft unverständlich, aber eine effiziente und umweltschonende Salzstreutechnik zur Erhung der Verkehrssicherheit

Durch präventive (vorbeugende) Salzstreuung, auch auf trockener Straße, vor Niederschlagsereignissen und  vor zu erwartender Reifbildung kann die Verkehrssicher- heit wesentlich erhöht werden.

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Schneeräumung

Die Pflichten der Anrainer gemäß § 93 StVO - Wer wann und wo räumen muss!

Der Winter ist da und damit wird in vielen Gemeinden nahezu jährlich die Frage aufgeworfen, wer für die Schneeräumung der Gehsteige zuständig ist.
Auf diese Frage geben KOMMUNAL und der § 93 der StVO 1960 eine eindeutige Antwort.

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Wasserzähler und Wasserleitungen

Vorsicht bei Frost!

Winterzeit ist Frostzeit - die Temperaturen fallen unter null Grad und die Meldungen über eingefrorene Wasserzähler und Wasserleitungen häufen sich.

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Neuer „One-Stop-Shop“ für den Wohnbau.

Von der Infobroschüre über die Wohnungssuche bis zum Antragsformular:

Alles gebündelt im neuen Webangebot des Landes Niederösterreich.

Niederösterreich ist seit vielen Jahren Vorreiter im Bereich Wohnbau. Jährlich werden mehr Wohneinheiten als in allen anderen Bundesländern gebaut. Damit die NÖ Wohnbauförderung weiterhin ‚on top‘ bleibt, wurde jetzt ein neuer ‚One-Stop-Shop‘ für den Wohnbau in Form einer neuen Website ins Leben gerufen. Von der Infobroschüre, über die Wohnungssuche bis hin zum Antragsformular findet sich hier alles, was der Häuslbauer braucht. www.noe-wohnbau.at – ein gelungenes Beispiel für Verwaltungsvereinfachung und Serviceorientierung.

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Umfangreiche Kurssuche in unserer Gemeinde-Homepage

Weiterbildungen schnell und regional finden

Unter dem Link „Bildungsangebote“ finden Sie ab jetzt alle Weiterbildungsmöglichkeiten aus ganz Niederösterreich kompakt und übersichtlich in unserer Gemeinde-Homepage. Von den großen, überregionalen Instituten bis zum lokalen Anbieter in unserer Gemeinde sind alle vertreten, die ganze Vielfalt der Themen steht für Sie bereit. Regional und thematisch geordnet finden sie den passenden Kurs in Ihrer Nähe!

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Diplomarbeitsbörse - Regionalentwicklung

Die Plattform für praxisorientierte, wissenschaftliche Arbeiten zur Regionalentwicklung in NÖ.

Die Diplomarbeitsbörse für das westliche Weinviertel ist online. Kernstück dieser Plattform ist der Themenmarktplatz. Auf dieser können Aufgabenstellungen mit Bezug zur Gemeinde- und Regionalentwicklung online gestellt werden. Die Zielsetzung dabei: Studierende sollen Aufgabenstellungen aus der Praxis wissenschaftlich bearbeiten.

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Lesen und Schreiben

ist nicht für jeden eine Selbstverständlichkeit. Seit Veröffentlichung der OECD-Studie PIAAC („PISA für Erwachsene“) ist bekannt, dass in Österreich rund eine Million Menschen nicht über jene schriftsprachlichen Kenntnisse verfügen, die in ihrem Lebensumfeld – privat oder beruflich – vorausgesetzt werden.

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Das kostenlos erreichbare Alfatelefon Österreich 0800 244 800  ist eine überregionale und überinstitutionale Beratungsstelle, wo alle Informationen über Kursangebote zusammenlaufen. Geschulte Berater_innen geben dort über das am besten passende Kursangebot Auskunft und beantworten alle Fragen, die das Thema Basisbildung und Alphabetisierung betreffen.

Weitere Informationen finden Sie auf:
www.basisbildung-alphabetisierung.at
www.facebook.com/basisbildung 
 


RAINBOWS – Geschichte und Eckdaten in Niederösterreich

RAINBOWS  entstand 1985 in den USA aus der Situation heraus, dass Kinder und Jugendliche keine Möglichkeit hatten, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn sich ihre Eltern getrennt haben. In Österreich gibt es RAINBOWS seit 1991.

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Informationskampagne - Lieber gleich mit Kinderpass


"Feuerbrand" - Eine bedrohliche Pflanzenkrankheit

Feuerbrand ist eine hochinfektiöse, schwer zu bekämpfende, bakterielle Krankheit und stellt eine ernstzunehmende Gefahr für das Kernobst und für anfällige Ziergehölze (Fam. Rosengewächse) dar! Bedroht sind sowohl der Erwerbsobstbau, der landschaftsprägende Streuobstbau als auch Baumschulen, landwirtschaftliche Betriebe, Hausgärten und öffentliche Grünanlagen.

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Gesetzesreform Parkausweis für chronisch Kranke

Gewisse chronisch kranke Menschen erhalten ab Jänner 2014 den Eintrag "Unzumutbarkeit der öffentlichen Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder Blindheit". Damit soll die  individuelle Förderung der Mobilität erfolgen.

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Natur vor unserer Haustür

Auf der Website www.naturland-noe.at finden Sie alle Schutzgebiete im Bezirk Hollabrunn! 

Wussten Sie schon, dass vor Ihrer Haustür der Fischotter lebt bzw. die Sand-Strohblume blüht? Niederösterreich ist ein Naturland und Naturschutz hat bei uns eine lange Tradition: Mehr als 30 Prozent der Landesfläche sind als Schutzgebiet ausgewiesen und unser erweiterter Garten kann sich wirklich sehen lassen!

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Mit gutem Beispiel voran - Impfschutz über 50

Impfschutz für alle Menschen über 50 Jahre

Um diese Generation vor gefährlichen Infektionskrankheiten und häufig auftretenden schweren Komplikationen zu schützen, gibt es speziell auf die Altersgruppe abgestimmte Indikations- und Auffrischungs-Impfungen. Denn Schutzimpfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die der Medizin zur Verfügung stehen.

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Kampangne "Wofür Ihre Gemeinde sonst noch sorgt!"

Ob Kinderbetreuung, Wasser, Abwasser, Brandschutz oder Straßen. Die Aufgaben der Gemeinden umfassen alles, was im täglichen Leben wichtig ist. Hier haben wir für Sie ein paar Eckdaten zusammengestellt. Klicken Sie sich durch und informieren Sie sich darüber, was Ihre Gemeinde jeden Tag für Sie an Leistungen bereitstellt.

Meine Gemeinde sorgt dafür, dass ich mich sicher fühlen kann!

Sicherheit und soziale Geborgenheit tragen wesentlich zum Wohlbefinden der Bevölkerung in ihrem Lebensraum bei. 4.500 Freiwillige Feuerwehren mit 340.000 Mitgliedern sorgen für Sicherheit und können im Fall von Brand- oder Naturkatastrophen das Schlimmste verhindern. Weitere 60.000 Freiwillige sind bei den Rettungsdiensten tätig.

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Hund & Erholung - Natur & Landwirtschaft

Hundekot in Feldern und Wiesen sorgt gerade nach der Schneeschmelze immer wieder für Ärger und Probleme. Vor allem Grünflächen im Bereich von beliebten  Ausflugszielen und entlang von Spazierwegen können durch Hundekot stark belastet werden. Zwar stellen tierärztliche Untersuchung und regelmäßige fachgerechte Entwurmung des Hundes eine wichtige Maßnahme dar, um mögliche Infektionskrankheiten zu vermeiden und Infektionsketten zu unterbrechen. Wie in vielen Lebensbereichen gilt jedoch auch bei Hundekot: „Allein die Dosis macht´s, dass ein Ding kein Gift sei“.

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Information der Bezirkshauptmannschaft

Hundehalter haben eine besondere

Verantwortung für ihre Hunde gegenüber

den frei lebenden Tieren.

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Verpflichtende Kastration von Katzen

Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 61/2017 vom 25. April 2017 sind zahlreiche Änderungen kundgemacht worden. Mit diesen geänderten Bestimmungen wurde auch der Begriff Zucht neu definiert und bringt diese Änderung im Zusammenhang mit der verpflichtenden Kastration von Katzen ebenfalls Neuerungen.

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